Im Rahmen der geplanten Herbstmaßnahme zum Rückschnitt von Hecken entlang der gemeindeeigenen Wirtschaftswege durch sogenannte Lichtraumprofilschneider bietet der Unternehmer auch Privatleuten Heckenrückschnitte auf privat eigenen Grundstück an – Maschinen befahrbar.
Die Abrechnung erfolgt zwischen beauftragtem Unternehmen und privatem Auftraggeber nach dem jeweils vereinbarten Kostensatz. Die Ortsgemeinde Schönbach übernimmt keinerlei Zusicherung über die Durchführung der Maßnahme oder Festschreibung eines Kostensatzes.
Bei Bedarf bitte dem Ortsbürgermeister Martin Knüvener bis zum 30.09.2017 schriftlich Namen, Adresse, Telefonnummer und die ungefähre Länge in laufenden Metern mitteilen zur Weitergabe an den Unternehmer.