Fußweg nach Ulmen –
eine alternative Anbindung außerhalb vom Straßenverkehr
Als ein weiteres Betätigungsfeld für Zukunftsthemen der Ortsgemeinde Schönbach ist die Nutzung einer fußläufigen Anbindung zur Nachbargemeinde Stadt Ulmen. So bildete sich ebenfalls aus der 1. Schönbacher Zukunftskonferenz die Arbeitsgruppe Fußweg nach Ulmen. Die Landesstraße L 91 zwischen Schönbach und Ulmen kann nach heutigen Maß-stäben einer Mitbenutzung durch Fußgänger – wie sie trotzdem in Einzelfällen auch immer noch genutzt wird – als viel zu gefährlich bezeichnet werden. Grund dafür ist neben dem erhöhten Verkehrsaufkommen das Fehlen eines durchgängigen und vom Straßenverlauf abgegrenzten Fußgängerbereich insbesondere im unübersichtlichen Kurvenbereich. Es muss heute noch gegenüber den Planungsbehörden kritisch angemerkt werden, dass es vor ca. 5 Jahren im Zuge der Baumaßnahme zur Errichtung von Amphibientunnels mit mehrwöchiger Straßensperrung versäumt wurde, neben dem Amphibienschutz auch Schutz von Verkehrsteil-nehmern (wie es eben auch Fußgänger noch sind) zu betreiben durch Errichtung eines wald-randseitigen Fußgängerweges zumindest im gefährlicheren, unübersichtlichen Kurvenbereich entlang der L 91. Also Rückbesinnung auf einen bereits vorhandenen aber vielleicht im Alltagsbewusstsein etwas vergessenen „naturfesten Weg“ weil er durch Bewuchs oder Vernässung vom „Alltagsnutzer außerhalb des Wandertourismus“ nicht ansprechend genug erscheint: Eben jener seit Generationen bestehende Weg in Richtung „Schönbacher Mühle“, der über die kleine aber verkehrssichere Üssbachbrücke, dann entlang des Waldes und parallel zur Bundesstraße B 257 verlaufende und auch in diesem Streckenabschnitt seinem im Fernwanderverzeichnis als „Karolinger-Fernwanderweg Nr. 15 “ bezeichnenden großen Namen Rechnung trägt, als Teilabschnitt des besagten Fernweges von der Osteifel in die Westeifel, von Mayen bis zur Karolinger-Stadt Prüm. Darum befasst sich eine Schönbacher Projektgruppe speziell mit diesem Weg:
- Schaffung einer fußläufigen Alternative als Anbindung nach Ulmen
statt gefährlicher Straßenbenutzung - den naturnahen Karolinger-Fernwanderweg entlang des gesamten Schönbacher Gemarkungsbereichs und durch den Ortskern verlaufenden Weg für den Wander-tourismus in den Focus zu setzen
- die über Verbandsgemeinde- und Kreisgrenze verbindende Bedeutung dieses
Fußweges sowohl für Tourismus, Gastronomie und in Ulmen ansässige Gewerbe-betriebe („Fuß-Einkaufsshopping“ zu gut erreichbaren Einkaufsmärkten) als auch für ganzjährig stattfindende Veranstaltungen in Ulmen (sichere Hin- und Rück-wege) aus regionaler, wirtschaftlicher und kultureller Sicht hervorzuheben.
In einem ersten Schritt wurde durch mehrfache Begehung des Weges eine Vorschlagliste erstellt, in welchen Streckenbereichen Zusatzmaßnahmen, z.B. Beschilderung, Bewuchsrückschnitt bis Vernässungsbeseitigung erforderlich sind. Und weil ein Großteil dieses Weges auf Ulmener Gemarkung verläuft und Wanderwege von den zuständigen Ortsgruppen des Eifelvereins mitbetreut und unterhalten werden, war in einem 2. Schritt die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen, hier dem Stadtbürgermeister Ulmen und dem Vereinsvorsitzenden des Eifelvereins Ulmen mit Hinweis auf personelle Schönbacher Unterstützung zur Aufwertung und Erhöhung der Attraktivität dieses Weges, erforderlich. So konnten vorort Gespräche mit den v.g. Vertretern von Stadt Ulmen und dem Eifelverein stattfinden. Hiernach konnten weitere einfach zu gestaltende Maßnahmen in jeweiligem Zuständigkeitsbereich, z.B.
- Bewuchsrückschnitt oder –umbruch
- Entfernung von Astabbruch – und Baumumbruch
- Mulchen des Hauptwegeverlaufs parallel zur B 257
- Erfordernis und Anforderung an eine zusätzliche Beschilderung
Als erste Initiativmaßnahme durch Arbeitsgruppe, Stadt Ulmen und Eifelverein durchgeführt werden. Als vorläufigen Jahresabschluss ist die Anbringung von ca. 4 Hinweisschildern an markanten Stellen vorgesehen, mit Schriftzug und Pfeilrichtung „Schönbach bzw. Ulmen. Die Beschilderung (Material, Größe) ist mit dem Eifelverein Ulmen abgesprochen und Bedarf vor der Befestigung noch der Zusatzbearbeitung durch den Eifelverein durch Anbringung der Wanderwegsbezeichnung Nr. 15. Hauptsorge für eine ganzjährig Nutzung des Weges ist die teilweise extreme Vernässung des unbefestigten Wegeverlaufs parallel der B 257. Selbst kräftige Sommerregengüsse können einzelne Streckenabschnitte mit Normalschuhwerk unpassierbar machen. Dieses Problem ist auch seitens Stadt Ulmen und Eifelverein bekannt. Abhilfemaßnahmen von Aufschüttbefestigung auf Fußgängerwegbreite bis zur Wegeinstand-setzung (ggflls. über verschiedene Maßnahmeträger wie Forst oder laufendes Flurbereinigungsverfahren) sind zur Planung vorgesehen und müssen daher abgewartet werden.
Die Arbeitsgruppe „Fußweg nach Ulmen“ bleibt diesbezüglich als tatkräftiger Mitunterstützer mit den Entscheidenden der Nachbargemeinde Stadt Ulmen als auch mit dem Eifelverein Ulmen zur Öffnung und Offenhaltung dieses „Wege-Kleinodes“ für eine breitere Bevölkerungsöffentlichkeit aus beiden Wegesrichtungen in engem Kontakt.
Für die Arbeitsgruppe Fußweg nach Ulmen:
Alfred Kerpen